Ihr Vorteil – mit dem einmaligen Preis des Schlemmerblockes von UPE 24,90 EURO können Sie in mehreren ausgewählten Restaurants zu zweit essen und dabei sparen, da Sie nur eines von zwei Hauptgerichten zahlen. Durch diese Ersparnis refinanziert sich der Schlemmerblock bereits schon beim zweiten oder dritten Restaurantbesuch.
Für eine unkomplizierte Handhabung des Schlemmerblockes sind folgende Regeln zu beachten:
Allgemeine Regeln:
Für eine unkomplizierte Handhabung des Schlemmerblockes müssen Sie folgende Regeln beachten:
Auf der Rückseite der Schlemmerbons erkennen Sie, ob vor dem Benutzen des Schlemmerblockes eine Reservierung/Terminvereinbarung nötig ist. Bei telefonischer Absprache müssen Sie jedoch nicht mitteilen, dass Sie einen Schlemmerblock besitzen.
Besuchen Sie das Restaurant mit mehreren Personen, muss das Servicepersonal vor Nutzung des Bons erfragen, von welchen Personen das Schlemmerblockangebot wahrgenommen wird.
Es muss immer der vollständige Schlemmerblock vorgezeigt werden, da aus Sicherheitsgründen keine herausgetrennten Einzelbons akzeptiert werden können. Eine Barauszahlung der Bons ist nicht möglich.
Die Angebote des Schlemmerblocks sind nicht mit anderen Ermäßigungen kombinierbar.
Die Schlemmerbons haben an gesetzlichen Feiertagen, wie Ostern, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit keine Gültigkeit. Ebenso gelten sie nicht am Muttertag, Valentinstag und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01. sowie bei Betriebsferien der Gutscheinanbieter.
Die Bons müssen ebenso bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften wie Hochzeiten, Geburtstags-, Weihnachts-, Betriebs- oder Vereinsfeiern, etc., nicht anerkannt werden. Sonderveranstaltungen im Sinne der Schlemmerblock-Regeln sind Veranstaltungen, bei denen der Zugang von gemeinen Verbrauchern (Kunden) während der normalen Öffnungszeiten wegen einer geschlossenen Gesellschaft nicht gewährt wird.
Jeder Inserent im Schlemmerblock verpflichtet sich gegenüber dem Herausgeber, die Schlemmerbons zu den auf seinem Angebot angegebenen Bedingungen einzulösen.
Einem Gutscheinanbieter ist es unter keinen Umständen gestattet, die Bons anderer SchlemmerblockGutscheinanbieter einzulösen.
Damit Sie von weiteren Schlemmernews des Inserenten und des Herausgebers erfahren, können Sie freiwillig das Adressfeld auf der Rückseite des Wertbons ausfüllen sowie Ihre Bewertungen abgeben.
Sollte auf der Anzeige eines teilnehmenden Gutscheinanbieters eine Sondervereinbarung vermerkt sein, die von diesen Regeln abweicht, so hat diese selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Bei der Einlösung des Coupons gewährt der Inserent keine Nachteile durch Qualität, Quantität, Service, etc.
Bei Nicht-Einhaltung der oben genannten Punkte ist der Gutscheinanbieter nicht verpflichtet, den Schlemmerbon einzulösen.
Zusatzregeln für Gastronomie:
Zur Einlösung der Schlemmerbons zählt ausschließlich die reguläre Speisenkarte des Restaurants!
Bei der Bestellung muss das Service-Personal auf den Schlemmerblock hingewiesen werden. Das zweite gleichwertige (oder günstigere) Hauptgericht wird kostenfrei serviert.
Der Schlemmerbon gilt nur für die Hauptgerichte der regulären Speisenkarte. Ein Hauptgericht enthält in der Regel Fisch oder Fleisch und Beilagen und wird nach einer eventuellen Vorspeise serviert. Hauptgerichte sind zum Beispiel Lamm-, Schweine-, Kalbs-, Rinder-, Fisch- oder Wildgerichte, Pizza, Nudel-, Pfannengerichte und Ähnliches, außer sie werden in der Speisenkarte nicht als Hauptgerichte bezeichnet.
Keine Hauptgerichte im Sinne der Schlemmerblock-Regeln sind z.B.: Saisongerichte, Kindergerichte, Seniorenteller, Menüs, Buffets, Tagesgerichte und Mittagstisch, Brunch, Suppen, (Beilagen-)Salate, Zwischengerichte, Mehr-Personen-Platten, Vorspeisen und Desserts, außer sie werden in der Speisenkarte als Hauptgerichte bezeichnet. Vor- und Nachspeisen sowie Getränke werden gemäß der Speisen- und Getränkekarte abgerechnet.
Für Speisen zum Mitnehmen haben die Bons grundsätzlich keine Gültigkeit.
Zu Sonderveranstaltungen zählen neben der oben genannten Definition auch solche Veranstaltungen, bei denen die reguläre Speisenkarte für den gemeinen Verbraucher (Gast) keine Gültigkeit hat. |